Ein Gesetz zum Schutz von Craft Beer.
Endlich ein wichtiger Durchbruch für kleine Brauereien.
Das am 6. Juli 2016 verabschiedete Gesetz, das die „Craft Bier“ Bier, das von unabhängigen kleinen Brauereien hergestellt und während der Herstellungsphase nicht pasteurisiert und mikrofiltriert wird. Für die Zwecke dieses Absatzes wird eine unabhängige kleine Brauerei definiert als eine Brauerei, die rechtlich und wirtschaftlich von anderen Brauereien unabhängig ist, die Anlagen nutzt, die räumlich von denen anderer Brauereien getrennt sind, die nicht in Lizenz arbeitet und deren Jahresproduktion 200.000 Hektoliter nicht überschreitet, einschließlich der für Dritte produzierten Mengen.
Die vorherige, aus dem Jahr 1962 stammende, klassifizierte Bier nach dem Grad Plato (Zuckergehalt der Würze vor der Gärung): So wurden die Biere in alkoholfreies Bier, Leichtbier und so weiter bis hin zu Doppelmalzbier unterteilt.
In der Tat gab es keine Unterscheidung zwischen den Bieren auf der Grundlage der Identität des Inhalts, so dass der Verbraucher nicht wissen konnte, welches Bier er trank… weil das Gesetz nicht erlaubte, dies auf dem Etikett zu vermerken. Auf der legislativen Ebene der alten Verordnung hatte es Craft Beer also nie gegeben.
Vergessen wir nicht die Geldstrafe, die die Brauerei„Almond 22“ 2011 wegen der Aufschrift„Craft Beer“ auf dem Etikett erhielt.
Jetzt fehlt nur noch die Senkung der Verbrauchssteuer für Kleinstbrauereien!
Für weitere Informationen:
Gesetz für Craft Beer verabschiedet | The Sun 24 Hours